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Was Kunden von Jobcentern und Bundesagentur für Arbeit in der Praxis erleben Anmerkungen zum Verständnis: Jobcenter und Bundesagentur für Arbeit bezeichnen die Bezieher von Arbeitslosengeld als Kunden und ordnen ihnen eine Kunden-Nr. zu. Dieser Sprachgebrauch wurde hier konsequent übernommen. Die Kundennummer ist durch eine Zufallszahl ersetzt worden.
![]() Übersicht zum ausgewählten Fall 005 Gegenpartei: Jobcenter Garmisch-Partenkirchen / Bundesagentur für Arbeit Kunden-Nr.: 12780324 Lösungsstatus: offen Datum bei Eröffnung des Falls: 14.02.2017 Höchster Berufsabschluss des Kunden: Dipl.-Ing. (FH) Elektrotechnik Kurze Beschreibung: Neben der Eingliederung in den Arbeitsmarkt gehört auch die Eingliederung in die berufliche Selbständigkeit zu den in SGB II festgelegten Aufgaben der sogenannten Integrationsfachkräfte der Jobcenter. Im Folgenden berichte ich diesbezüglich über die Erfahrungen eines Gründers beim Jobcenter Garmisch-Partenkirchen. Der Betroffene hat sich dafür entschieden, seine Identität zum aktuellen Zeitpunkt noch zu schützen. Er würde ansonsten seine Reputation als Unternehmer in der Öffentlichkeit schädigen. Erst für den Fall, dass seine Existenzgründung durch das vom Jobcenter Garmisch-Partenkirchen zu verantwortende Inkassoverfahren unumkehrbar zerstört wird, plant er seine innovativen Ergebnisse zusammen mit der Geschäftskonzept offenzulegen. Solange diese Fall nicht eingetreten ist, kann dem Außenstehenden nur annähernd ein Eindruck davon vermittelt werden, welche Eigeninitiative, Leistung und Aufwand mit dieser Existenzgründung verbunden sind. Die Selbständigkeit wird gegen jede wirtschaftliche Vernunft vom Jobcenter Garmisch-Partenkirchen mitten in der Markteinführung und trotz erster Anzeichen eines Erfolgs gegen die Wand gefahren wird. Detaillierte Beschreibung zu Fall 005
Aufgund der Aktualität beginne ich mit der Beschreibung des Falls ab Herbst 2016. Seit 2015 ist in vielen Punkten einiges schief gelaufen, dass einer zielgerichteten beruflichen Eingliederung in die Selbständigkeit entgegenwirkt. Diese vorangegangenen Aspekte werde ich zu einem späteren Zeitpunkt ergänzen. Severin Sahli, 17.02.2017
Fristgerechte Kontaktaufnahme des Darlehensnehmers ![]() 02.02.2017: Von der Inkassostelle der Bundesagentur für Arbeit kam ein Schreiben mit den gleichen Floskeln zurück, wie sie auch bei privaten Inkassounternehmen zum Standard beim Aufbau einer Drohkulisse gehören. Immerhin hat dieses Schreiben sogar noch einen persönlichen Charakter, indem eine Sachbearbeiterin persönlich angegeben ist: ![]() Markteinführung ohne Geld und vorübergehende Zahlungsunfähigkeit 07.02.2017: Der Jobcenter-Kunde hat hier deutlich zum Ausdruck gebracht, dass er eine Werbeanzeige nur verspätet und mit dem letzten verfügbaren Geld in Auftrag geben konnte. In dieser Notlage gefährde auch eine monatliche Zusatzbelastung von 40 Euro die Fianzierung dieser für die Kundenakquise unabdingbaren Werbeanzeige. Zugleich provoziere eine Überschreitung des Dispositionslimits eine Kündigung durch die Bank: ![]() 09.02.2017: Wie die nachfolgende Mahnung der Inkassostelle zeigt, sind die dort Verantwortlichen mit dem wirtschaftlichen Zusammenhang zwischen notwendigem Werbeaufwand einerseits und erzielbarem Umsatz andererseits offensichtlich überfordert. Insofern ist es auch nicht weiter verwunderlich, dass es hier an der geistigen Weitsicht gefehlt hat, dass die eingeforderten 200 Euro unweigerlich von einer vorübergehenden in eine dauerhafte Zahlungsunfähigkeit führen: ![]() Jobcenter ordnet die Zerschlagung der Existenzgründung durch die Inkassostelle an 10.02.2017: Das nächste Schreiben kann nur noch als Amoklauf einer Inkassostelle bewertet werden. Schon einen Tag nach der Mahnung stellte die Bundesagentur für Arbeit (BA) im Auftrag des Jobcenters Garmisch-Partenkirchen die komplette Summe über 4800,- Euro fällig. Die Begründung ist blanker Zynismus: "Aufgrund Ihrer dargelegten persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse". Selbst bei günstigster Geschäftsprognose bedeutet das die Zerschlagung des gerade in der Markeinführung befindlichen Gründungsvorhabens. Sozialrechtlich betrachtet steht diese Entscheidung im Widerspruch zu den Vorgaben der Bundesagentur für Arbeit, wonach Rückzahlungsvereinbarungen für Förderdarlehen keinesfalls dazu führen dürfen, dass sich die Eingliederungschancen in die Selbständigkeit oder in den Arbeitsmarkt verschlechtern: ![]() 13.02.2018: Der Jobcenter-Kunde verdeutlicht der Bundesagentur für Arbeit hier noch einmal die Situation, dass aktuell alle seine Konten am Limit stehen und daher jede weitere Belastung eine Kündigung des Dispokredits seitens der Bank provoziert: ![]() 13.02.2017: Wie man auch der Mahnung entnehmen kann, ist das Jobcenter als Auftraggeber für das Inkassoverfahren voll verantwortlich. Der Jobcenter-Kunde beschwert sich zu Recht darüber, dass die fachkundige Stellungnahme eines vom Jobcenter selbst beauftragten Gründungsberaters unbeachtet geblieben ist. Dieser hatte dem Jobcenter nämlich empfohlen, ausreichende finanzielle Mittel für die Markteinführung sowie eine angemessenen Zeitspanne bis zur ersten Ratenzahlung sicherzustellen. Die aktuelle Notlage war daher langfristig absehbar und ist trotz mehrmaliger Hinweise des Betroffenen vom Jobcenter ignoriert worden: ![]() ![]() Vorläufige Bewertung des Falls „Gib einem Hungernden einen Fisch, und er wird einmal satt, lehre ihn Angeln, und er wird nie wieder hungern.“ Diese alte chinesische Weisheit wird hier von der etablierten Politik in geradezu widerlicher Weise pervertiert: Dem Hilfebedürftigen wird zuerst seine Angel weggenommen, dann wird er auch noch zur Abgabe von Fisch an diejenigen verpflichtet, die ihn eigentlich fördern sollten. Unsere sogenannten Gutmenschen haben mit der Agenda 2010 ganze Arbeit geleistet. Geringqualifizierte Zuwanderer erhalten geringwertige Qualifizierungsmaßnahmen als nicht rückzahlungspflichtigen Zuschuss und stehen dann als billige Arbeitskräfte zu Verfügung . Hochqualifizierte Arbeitslose, die über Jahre ins Sozialsystem eingezahlt haben, können bestenfalls mit einer Förderung über rückzahlungspflichtige Darlehen rechnen. Jobcenter verfügen über keine Kompetenzen zur Förderung von Hochqualifizierten. Fachkundige Stellungnahmen von Experten werden zudem in vielen Fällen per „Ermessensentscheidung“ ignoriert. Insbesondere bei den Hochqualifizierten besteht daher ein großes Risiko, dass eine Arbeitslosigkeit auf Dauer zu einem Leben am Existenzminimum führt. Gleichzeitig propagierte eine kleine elitären Minderheit die Botschaft vom „Neuen Wirtschaftwunder“, welches jedoch am Mittelstand klar vorbeigeht. Ich werde hier über die weitere Entwicklung im Fall berichten. Severin Sahli, 1. März 2017 |